Was ist ein Assistenzhund?

Assistenzhunde können für Menschen mit Behinderung eine echte Bereicherung ihres Gesundheitsschutzes und einen spürbaren Gewinn von Lebensqualität darstellen. Nach Expertenschätzung sind aktuell ca. 3.000 Assistenzhunde (inklusive Blindenführhunde) in ganz Deutschland im Einsatz. Damit Assistenzhunde ihren Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in vollem Umfang ermöglichen können, gilt für sie Duldungspflicht in allen Einrichtungen oder Anlagen, welche für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglich sind.

Im BGG §12e (3) ist dazu folgende Definition zu finden:

„Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.“